Branchen-News: Aktuelles aus der Solarwelt

Neues EEG

Ab heute gelten die neuen Regeln für das EEG, einhergehend damit einige Veränderungen bei der Photovoltaik. Für alle bestehenden PV- Anlagen gilt wie immer ein Bestandsschutz!

Was aber ist für zukünftige Betreiber von PV- Anlagen wichtig zu wissen? Zu erst einmal die guten Nachrichten, die Vergütung von eingespeisten Strom steigt für Anlagengrößen zwischen 10 bis 1000 kWp um 0,3 Cent je kWh und die monatliche Degression halbiert sich von 1% auf 0,5%. Im Gegenzug hat die Bundesregierung eine Sonnensteuer eingeführt, die für Anlagen ab 10 kWp gilt und in höhe von 40% der jewals gültigen EEG- Umlage für jede selbstverbrauchte kWh der eigenen Solaranlage anfällt. Da dieser Übergang aber gleitend passiert, fallen für dieses Jahr nur 30% an, was knapp 1,9 Cent je Kilowattstunde entspricht.

Für Anlagen die größer als 500 kWp sind, entfällt ab sofort die EEG Vergütung wie bisher. Anstelle dessen gilt nun eine verpflichtende Direktvermarktung, bei dem die Differenz zwischen dem erzielten Umsatz und der normalerweise gezahlten EEG- Vergütung als Marktprämie ausgezahlt wird. Hinzu kommt noch eine Aufwandsentschädigung von 0,4 Cent pro kWh auf die Marktprämie. Das Marktintegrationsmodell, bei dem Anlagen von 10 bis 1000 kWp nur 90% der Anlagenleistung vergütet bekommen, wird dafür nun gestrichen.

Die neuen Regelungen verändern die Wirtschaftlichkeit von PV- Anlagen enorm und machen Anlagengrößen bis 500kWp sehr interessant!

Quelle: www.pv-magazine.de

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